Rechtsprechung
BSG, 30.09.2019 - B 4 KG 4/18 B |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Gemischte Bedarfsgemeinschaft eines alleinstehenden Altersrentners und eines erwerbsfähigen Kindes; Berücksichtigungsfähiges Einkommen des Kindes
- rewis.io
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Minderung des Kinderzuschlags bei Einkommen - Elterneinkommen - gemischte Bedarfsgemeinschaft mit Altersrente beziehendem Elternteil - Anforderungen an die Darlegung der Klärungsfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 25.11.2016 - S 25 BK 96/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2018 - L 7 BK 1/17
- BSG, 30.09.2019 - B 4 KG 4/18 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 11.02.2015 - B 4 AS 29/14 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - …
Auszug aus BSG, 30.09.2019 - B 4 KG 4/18 B
Soweit die Beklagte insoweit einen Vergleich zum SGB II zieht, indem sie ausführt, dort werde "das überschüssige Einkommen des Kindesvaters aus der Altersrente nach § 11 SGB II als Einkommen des Kindes berücksichtigt", setzt sie sich nicht mit der Rechtsprechung des BSG auseinander, wonach - außerhalb gesetzlich angeordneter Einkommenszuordnungen (vgl zB § 11 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB II) - zwischen der Einkommenserzielung einerseits und der Berücksichtigung dieses ggf bereinigten Einkommens bei weiteren Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft andererseits zu unterscheiden ist (vgl etwa BSG vom 11.2.2015 - B 4 AS 29/14 R - RdNr 25 sowie zur sog gemischten Bedarfsgemeinschaft BSG vom 14.6.2018 - B 14 AS 13/17 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 83 RdNr 17) . - BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92
Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente
Auszug aus BSG, 30.09.2019 - B 4 KG 4/18 B
Hierfür ist eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen oberstgerichtlichen Entscheidungen ebenso erforderlich wie die Darlegung, dass sich aus diesen keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage ergeben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8) . - BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93
Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit
Auszug aus BSG, 30.09.2019 - B 4 KG 4/18 B
Es ist aufzuzeigen, dass die Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und die Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16) . - BSG, 14.06.2018 - B 14 AS 13/17 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Ausgleichsrente …
Auszug aus BSG, 30.09.2019 - B 4 KG 4/18 B
Soweit die Beklagte insoweit einen Vergleich zum SGB II zieht, indem sie ausführt, dort werde "das überschüssige Einkommen des Kindesvaters aus der Altersrente nach § 11 SGB II als Einkommen des Kindes berücksichtigt", setzt sie sich nicht mit der Rechtsprechung des BSG auseinander, wonach - außerhalb gesetzlich angeordneter Einkommenszuordnungen (vgl zB § 11 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB II) - zwischen der Einkommenserzielung einerseits und der Berücksichtigung dieses ggf bereinigten Einkommens bei weiteren Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft andererseits zu unterscheiden ist (vgl etwa BSG vom 11.2.2015 - B 4 AS 29/14 R - RdNr 25 sowie zur sog gemischten Bedarfsgemeinschaft BSG vom 14.6.2018 - B 14 AS 13/17 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 83 RdNr 17) . - BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75
Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit - …
Auszug aus BSG, 30.09.2019 - B 4 KG 4/18 B
Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (vgl BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11) .